35. Sitzung des Deutschen Bundestages

Am 21. Mai 2014 tagte der Bundestag und auf der Tagesordnung stand u.a. die Befragung der Bundesregierung. Dr. André Hahn (DIE LINKE) stellte dort eine Frage zur Förderung des Deutschen Schachbundes. Darauf antwortete der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums (BMI), Dr. Günter Krings.

Frage: Ist es zutreffend, dass im Bundesministerium des Innern entschieden worden ist, die Förderung des Deutschen Schachbundes noch in diesem Jahr vollständig einzustellen, obwohl im Deutschen Bundestag bislang weder der Haushaltsplan für das Jahr 2014 beschlossen wurde noch die künftige Bezuschussung der einzelnen Sportarten in Deutschland im fachlich zuständigen Sportausschuss überhaupt diskutiert worden ist, und wenn ja, welche Gründe gaben für die überraschende Streichung der Zuschüsse den Ausschlag, nachdem auch der Deutsche Olympische Sportbund noch auf seiner letzten Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2013 bezüglich Schach einstimmig für die Beibehaltung des Status als Sportart votiert hatte?

Antwort: Das Bundesministerium des Innern hat die Förderung für den Deutschen Schachbund vollständig eingestellt. Grundlage für die Streichung der Förderung sind die in der neuen Fördersystematik des Deutschen Olympischen Sportbundes, DOSB, für den nichtolympischen Spitzen- sport 2014 bis 2017 niedergelegten Kriterien. Die Fördersystematik wurde einstimmig durch den DOSB auf seiner Mitgliederversammlung im Dezember 2013 beschlossen. Nach der Neuregelung dieser Fördersystematik können nur noch solche nichtolympischen Sportarten gefördert werden, die alle in dem verabschiedeten Konzept aufgeführten Kriterien erfüllen. Das Bundesministerium des Innern legt seinen Förderentscheidungen die Kriterien der DOSB-Fördersystematik zugrunde. Schach erfüllt danach nicht alle Kriterien. Insbesondere fehlt die „beim Denksport nicht vorliegende eigenmotorische Aktivität“. Der Wunsch des DOSB in seinem Votum auf seiner Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2013, Schach entgegen den Regelungen im zum gleichen Zeitpunkt von ihm verabschiedeten Förderkonzept weiter für förderungswürdig zu erachten, stellt insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Verbände keine hinreichende Grundlage für eine positive Förderentscheidung durch das BMI dar. Die Förderentscheidung des Bundesministeriums des Innern ist unabhängig vom konkreten Beschluss zum Haushalt 2014, da sie nicht die Höhe eventueller Fördermittel, sondern ausschließlich die grundsätzliche Aufnahme eines Verbandes in die Förderung betrifft.

Quelle: Stenographisches Protokoll der Sitzung (S. 7 und S. 64)

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