9. April 2017
Ein Spieler wird in einem offenen Turnier der Verwendung eines elektronischen Geräts überführt – In einem anderen Turnier greift ein Spieler einen Schiedsrichter tätlich an. Dem Turnierveranstalter bleibt es unbenommen, einen solchen Spieler von der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Aber das mag nicht immer ausreichen; bei sehr groben Verstößen gegen die in der Satzung des DSB niedergelegten Grundsätze fairen Schachsports kann durchaus das Bedürfnis bestehen, einen Spieler so zu bestrafen, dass er auch von der Teilnahme an anderen Turnieren ausgeschlossen werden kann.
In die „Empfehlungen des DSB zur Turnierorganisation“, abrufbar auf dieser Seite hat Bundesturnierdirektor Ralph Alt in Absprache mit dem DSB-Präsidium Hinweise auf ein Anzeigeverfahren eingebaut – ein wenig formalisiert, damit der DSB das Risiko eines möglichen Rechtsstreits besser einschätzen kann. Zugleich hat Ralph Alt die Empfehlungen um eine Information über das Vorgehen bei Anzeigen an die Anti-Cheating Commission der FIDE ergänzt.
Ralph Alt
Bundesturnierdirektor
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 21853