01.01.2006
Die meisten Schachvereine haben die Möglichkeit, über die Landesschachbünde bzw. die Landessportbünde recht preiswert ihre Mitglieder, die ihre Pkws für Vereinsfahrten zur Verfügung stellen, mit einer Kaskoversicherung für Pkw-Schäden abzusichern.Vorsicht: Haftungsfalle für den Vorstand! Wenn ein Verein keine solche Kaskoversicherung hat, muss er dies schriftlich den Pkw-Haltern seines Vereins mitteilen. Unterlässt er dies, haftet der Verein und gegebenenfalls auch der Vorstand persönlich für Pkw-Schäden. Das Vereinsmitglied wird argumentieren: Ich ging davon aus, dass über die Sportversicherung eine Pkw-Kaskoversicherung für mich besteht. Sonst hätte ich die Fahrt nicht unternommen. Ich wurde aber vom Verein über die Nichtexistenz einer solchen Kaskoversicherung nicht unterrichtet. Dies ist eine schwere Pflichtverletzung.
Weiterlesen … Hat Ihr Schachverein für die Autofahrer eine Pkw-Kaskoversicherung abgeschlossen?
01.01.2006
Ab sofort kann das Finanzamt für Steuerauskünfte eine Gebühr verlangen. Sehr oft haben wir in dem Internetauftritt „Schach und Recht“ den Tipp gegeben, in Zweifelsfragen eine Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Ab sofort unbedingt beachten: Vorher fragen, ob eine Gebühr anfällt und wenn ja, in welcher Höhe! Meine Erfahrung: Bei kleineren Fragen wird die Auskunft nach wie vor gratis erteilt.
Weiterlesen … Finanzamtsauskünfte kosten Geld
01.01.2006
Dies kann auch im Schachsport vorkommen. Allerdings gleich die erfreuliche Nachricht: Nach einem Urteil des FG Nordrhein-Westfalen besteht keine Steuerpflicht, weil:
die Werbewirkung durch das Tragen der Trikots nicht nennenswert gegeben war,
bei den Auftritten der Jugendmannschaft, in denen die Trikots getragen wurden, so gut wie kein Publikum anwesend war (ist für Schach mit Sicherheit der Fall),
über die Spiele in den Medien so gut wie nicht berichtet wird.
Fundstelle: FG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2006, 11 K 827/03
Weiterlesen … Werbetrikots für Jugendmannschaft steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
01.01.2006
Es dürfte auch bei Schachvereinen vorkommen, dass Amateurtrainer (Lizenzträger) gegen Vergütung verpflichtet werden, im Verein zu trainieren oder die Jugend zu betreuen, stellt sich dann immer wieder die Frage, ob der Amateurtrainer selbständig tätig wird oder abhängig beschäftigt ist. Bei einer abhängigen Beschäftigung fallen für den Verein Lohnsteuer und Sozialversicherungszahlungen an. Trotz aller Kriterien wird immer eine Einzelfallprüfung stattfinden müssen.Hier die wichtigsten Kriterien für eine abhängige Beschäftigung:
Dem Trainer ist Ort und Zeit vorgegeben.
Der Trainer kann den Zeitplan nicht eigenverantwortlich ändern.
Räumlichkeiten, in denen das Training stattfindet, sind vom Verein angemietet.
Der Trainer ist nicht befugt, neue Spieler zu verpflichten bzw. vorhandene Spieler aus der Mannschaft zu entlassen.
Der Trainer nimmt als Nichtmitglied an den jährlichen Mitgliederversammlungen teil.
Der Verein stellt das Trainingsmaterial.
Der Trainer muss sich seinen Urlaub genehmigen lassen.
Der Trainer erhält während des Urlaubs die Vergütung weiter.
Wichtiger Tipp für eine Vereinfachung: Auf Grund einer Vereinbarung der Spitzenverbände gilt eine Vergütung von monatlich nicht mehr als 545,00 € zuzüglich Fahrtkosten als Indiz dafür, dass der Schachtrainer selbständig tätig ist. Eine solche Vergütung ist sozialversicherungsfrei. Der Trainer muss selbstverständlich die Vergütung nach Abzug des Übungsleiterfreibetrages als Einnahme versteuern.Wer hilft in Zweifelsfällen? In Zweifelsfällen klärt die Clearingstelle der DRV Berlin den Status des Trainers. Adresse: www.drv-bund.de
Weiterlesen … Amateurschachtrainer und Sozialversicherungspflicht
01.01.2006
Fahrtkostenerstattung zu Training und Heimspielen: 0,30 € pro gefahrenen Kilometer
Fahrten zu Auswärtsspielen: 0,30 € pro gefahrenen Kilometer
Vorsicht: Es darf nicht ein einziger Euro zum Auslagenersatz hinzukommen, also keine Prämien u. s. w. Dann liegt nicht mehr Auslagenersatz vor und es greifen die Änderungen der Entfernungspauschale ab 01.01.2007.
Weiterlesen … Welche steuerfreien Auslagen kann der Verein zahlen?
01.01.2006
Vorsicht bei Zahlungen an Amateurschachspieler? Pauschaler Auslagenersatz ist zunächst Arbeitslohn. Steuerfreiheit besteht nur, wenn der steuerpflichtige nachweist, dass die Pauschalen tatsächliche Aufwendungen decken.Muss der Verein Lohnsteuer abführen? Dies ist dann der Fall, wenn die gezahlte Vergütung nach dem Gesamtbild als Arbeitslohn zu beurteilen ist. Arbeitslohn liegt aber nicht vor, wenn die Vergütung entweder die Aufwendungen des Spielers abdeckt oder die Aufwendungen nur geringfügig übersteigt. Amateurschachspieler, die nur Aufwendungsersatz/Auslagenersatz erhalten, sind keine Arbeitnehmer des Vereins.
Fundstelle: BFH, 02.10.2003, Bundessteuerblatt 2004 II Seite 129; BFH, 23.10.1992, Bundessteuerblatt 1993 II Seite 303
Weiterlesen … Vergütung an Amateurschachspieler
01.01.2006
Wenn ein Fachverein umsatzsteuerpflichtig ist (dies wird in den seltensten Fällen gegeben sein), ist die Abgrenzung schwierig. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, vorher eine Auskunft beim Finanzamt oder einem Steuerberater einzuholen. Es kommt auf die Gegebenheiten und Abläufe vor Ort an.
Weiterlesen … Verkauf von Speisen und Getränken – welche Umsatzsteuer gilt?
01.01.2006
Es gibt immer wieder Fragen, wann Vereinsbeschlüsse wirksam werden. Hier die wichtigsten in Übersicht:1. Beschlüsse der VereinsorganeVoraussetzung für das Wirksamwerden ist, dass die Beschlüsse entsprechend der Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Sie werden bereits mit der Beschlussfassung wirksam und können umgesetzt werden.2. SatzungsänderungenSatzungsänderungen werden nicht mit der Beschlussfassung, sondern erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.3. WahlenWahlen werden mit der Wahl wirksam. Die Wirksamkeit ist nicht von der Eintragung im Vereinsregister abhängig.4. VereinsordnungVereinsordnungen, soweit sie nicht Satzungsbestandteil sind, werden verbindlich mit dem Erlass und der Bekanntmachung im Verein.
Weiterlesen … Wirksamwerden von Vereinsbeschlüssen
01.01.2006
Es kommt immer wieder vor, dass gewählte Vorstandsmitglieder nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Oft wurde einfach versäumt, das Vereinsregister zu unterrichten.Frage: Ist der gewählte, aber nicht eingetragene Vorstand handlungsbefugt?Antwort 1: Der jeweilige Vorstand ist verpflichtet, die Eintragung zu veranlassen. Unterbleibt dies, kann das Registergericht ein Zwangsgeld gegen den Vorstand festsetzen.Antwort 2: Der Vorstand ist trotz Nichteintragung handlungsfähig.Tipp: Der Vereinsvorstand, insbesondere ein neugewählter, sollte einmal die Anmeldung beim Vereinsregister nicht vergessen und sich bei dieser Gelegenheit einen Registerauszug beschaffen.
Weiterlesen … Eintragung der gewählten Vorstandsmitglieder im Vereinsregister nicht erfolgt
01.01.2006
Immer wieder taucht die Frage auf, ob bei der Nichtentlastung des Vorstandes trotzdem anschließend Neuwahlen erfolgen können. Kann insbesondere das nichtentlastete Vorstandsmitglied wieder gewählt werden? Die eindeutige Antwort ist: ja. Die Entlastung oder Nichtentlastung betrifft die haftungsrechtliche Verantwortung des Vorstandes für seine Vereinsführungstätigkeit. Sie betrifft das Innenverhältnis zwischen Verein und Vorstand. Entlastung bedeutet dabei der Verzicht des Vereins gegenüber dem Vorstand auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies gilt natürlich nur, soweit die Sachverhalte bekannt sind, die solche Schadensersatzansprüche auslösen. Stellt sich später heraus, dass Sachverhalte nicht bekannt waren, kann selbstverständlich trotz Entlastung das Vorstandsmitglied in Regress genommen werden. Mit den Neuwahlen hat dies nichts zu tun. Auch ein Vorstandsmitglied, welches nicht entlastet wurde, kann erneut in den Vorstand gewählt werden.
Weiterlesen … Neuwahlen trotz Nichtentlastung eines Vorstandsmitglieds
01.01.2006
Wenn ein Schachverein Arbeitskräfte beschäftigt, sind diese automatisch Mitglied in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Arbeitnehmer sind dann Kraft Gesetzes gegen Arbeits- und Wegeunfälle, sowie gegen Berufskrankheiten versichert, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Verein stehen. Der Beitrag ist fällig und der Versicherungsschutz besteht, auch wenn die Arbeitnehmer versehentlich nicht angemeldet wurden.Tipp: Vor der Einstellung von Arbeitnehmern, auch Aushilfskräften, Teilzeitkräften u. s. w., unbedingt bei der VBG anmelden und Informationen einholen.
Weiterlesen … Versicherungsschutz für von einem Schachverein beschäftigte Arbeitnehmer
01.01.2006
Gemäß § 71 BGB werden Satzungsänderungen erst wirksam, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen werden. Dies bedeutet, dass Satzungsänderungen nicht rückwirkend für einen Zeitraum vor der Eintragung gelten können.
Fundstelle: OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2006, 15 W 279/06
Weiterlesen … Keine rückwirkende Satzungsänderung
01.01.2006
Fristbeginn ist nicht der Tag der Abtrennung der Einladung, sondern der Tag, an dem die Postsendung bei normalem Postlauf den Empfänger erreicht. Die Postlauffrist beträgt zwei Tage. Die Frist selbst wird vom geplanten Tag der Mitgliederversammlung rückwärts gerechnet. Der Tag der Mitgliederversammlung ist nicht mitzurechnen.Beispiel: Die Mitgliederversammlung soll am Sonntag, 21.01.2007 stattfinden. Die schriftliche Einladung muss den Mitgliedern folglich spätestens am 06.01.2007 (Samstag) zugehen. Wenn an diesem Samstag ein gesetzlicher Feiertag liegt, zählt dieser Tag nicht mit und die Zustellung muss bereits am Freitag, 05.01.2007 erfolgt sein. Die Einladung hätte also spätestens am Mittwoch, 03.01.2007, versendet werden müssen.
Weiterlesen … Berechnung einer Ladungsfrist von zwei Wochen
01.01.2006
Folgen einer Versäumung: Die Ladungsfrist nach Satzung für eine Mitgliederversammlung muss unbedingt eingehalten werden. Geschieht dies nicht, weil z. B. der Ablauf der Einladungsfrist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, liegt ein Satzungsverstoß vor.Wichtig: Der Samstag ist normalerweise ein bei der Frist mitzählender Tag. Wenn aber auf diesen Samstag ein Feiertag fällt, zählt der Samstag nicht mit. Bei einer solchen Panne muss die Mitgliederversammlung abgesagt und zu einer neuen Mitgliederversammlung eingeladen werden. Sollte die Mitgliederversammlung trotzdem stattfinden, wären alle Beschlüsse unwirksam.
Fundstelle: LieWaNews, Februar 2007
Weiterlesen … Ladungsfrist für Mitgliederversammlungen
01.01.2006
Hier müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Bareinzahlungsbeleg bzw. Buchungsbestätigung des Kreditinstituts,
Angabe des steuerbegünstigten Zwecks,
Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem vom Empfänger hergestellten Beleg,
Angabe, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Auch in diesen Fällen wird ein selbstverständlicher Online-Banking-Ausdruck anerkannt, wenn Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, Betrag und Buchungstag auf dem Ausdruck enthalten sind. Zwingend vorgeschrieben ist hier auch weiterhin die Vorlage eines vom Zahlungsempfängers ausgestellten Beleges mit den erforderlichen Ausdrucken zum steuerbegünstigten Zweck, Angaben zur Freistellung des Empfängers der Körperschaftsteuer und um Angaben, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Fundstelle: Sachsensport 2/07, Seite 15
Weiterlesen … Sondervorschriften bei Zuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder einem Verein