Honorarordnung

in der Fassung vom 30. Juli 2011

  1. Diese Honorarordnung gilt für Honorarvereinbarungen des Deutschen Schachbundes, insbesondere bei Maßnahmen im Bereich des Leistungssports und für Mitwirkende im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Nicht erfasst sind Honorare für Spieler und Schiedsrichter.
  2. Ein Honorar kann nur gezahlt werden, wenn eine entsprechende Zusage des zuständigen Titelverwalters oder eines von ihm Beauftragten vorliegt. Zusagen dürfen nur im Rahmen dieser Honorarordnung und der im Haushaltsplan dafür bereitgestellten Mittel gemacht werden.
  3. Für Einzeltraining gelten folgende Höchstsätze:
    • A-Trainer: 25,00 €/Stunde 140,00 €/Tag
    • B-Trainer: 21,00 €/Stunde 115,00 €/Tag
    • C-Trainer: 17,00 €/Stunde 95,00 €/Tag
    • Ohne Lizenz: 13,00 €/Stunde 75,00 €/Tag
  4. Für Trainingslehrgänge gelten folgende Höchstsätze:
    • A-Trainer: 21,00 €/Stunde 120,00 €/Tag
    • B-Trainer: 16,00 €/Stunde 90,00 €/Tag
    • C-Trainer: 13,00 €/Stunde 75,00 €/Tag
    • Ohne Lizenz: 11,00 €/Stunde 65,00 €/Tag
  5. Für die Turnierbetreuung gelten folgende Tageshöchstsätze:
    • A-Trainer: 70,00 €/Tag
    • B-Trainer: 55,00 €/Tag
    • C-Trainer: 45,00 €/Tag
    • Ohne Lizenz: 35,00 €/Tag
    An spielfreien Tagen wird der volle Tagessatz gezahlt.
  6. Die Honorierung von Ferntraining ist pauschal zu vereinbaren. Die unter Ziffer 3 genannten Sätze dürfen dabei nicht überschritten werden.
  7. Für Lehrgänge und Seminare im Bereich der Aus- und Weiterbildung gelten folgende Sätze:
      A-Lizenz B-Lizenz C-Lizenz
    Trainerlehrgänge 21 € 15 € 12 €
           
      ISR FSR NSR
    Schiedsrichterlehrgänge 21 € 15 € 12 €
           
    DOSB - Ausbilderseminar 21 €    

    Für die Mitwirkung bei Prüfungen gelten die gleichen Sätze. Werden Referenten eingesetzt, die ein gültiges DOSB-Ausbilderzertifikat besitzen, wird ein Stundenhonorar von 24 €/h gezahlt.
  8. Delegationsleiter können nach der höchsten Vergütungsstufe honoriert werden.
  9. Die oben genannten Beträge können um bis zu 25 % überschritten werden, wenn dafür besondere Gründe (z. B. Bedeutung des Turniers, besondere Spielstärke oder Reputation des Trainers, besondere Spielstärke des Spielers, Übernahme von zusätzlichen Aufgaben) objektiv vorliegen. Großmeister ohne gültige A-Trainerlizenz werden wie ein B-Trainer vergütet. Internationale Meister erhalten mindestens die Vergütung wie ein C-Trainer.
  10. Stundenhonorare werden jeweils für eine Unterrichtseinheit zu 45 Minuten gezahlt.
  11. Die anfallende Vor- und Nachbereitung ist mit den genannten Sätzen abgegolten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in der Honorarvereinbarung bestimmt wird.
  12. Neben dem Honorar werden die notwendigen Fahrtkosten sowie erforderliche Auslagen erstattet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden außerdem die Kosten für die notwendige Unterkunft und Verpflegung erstattet. Tagegeld wird nur für den An- und Abreisetag gewährt. Es gelten die Sätze der Reisekostenordnung des DSB.
  13. Reichen die genannten Sätze nicht aus, um besonders ausgewiesene und namhafte Dozenten zu gewinnen, kann im Einzelfall mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Titelverwalters ein höheres Honorar vereinbart werden.
  14. Erreichen Spieler bei einer Jugendwelt- oder Europameisterschaft (einschließlich Altersklasse U-20) einen Medaillenplatz, erhält der vor Ort für die Betreuung zuständige Trainer ein Erfolgshonorar von 1000 € für den ersten, von 500 € für den zweiten und von 250 € für den dritten Platz. Prämien für besondere Erfolge im Erwachsenenschach können für den Einzelfall mit Zustimmung durch den Präsidenten vereinbart werden.
  15. Beteiligen sich Trainer an Partie- oder Ergebnismanipulationen, entfällt der Anspruch auf das Honorar und auf eine etwaige Erfolgsprämie. Alle für den DSB tätigen Trainer müssen eine Antidopingvereinbarung unterschreiben.
  16. Soweit ein ehrenamtlicher Funktionsträger des Deutschen Schachbundes in seinem Aufgabenbereich tätig wird, wird kein Honorar gezahlt. Soweit ein ehrenamtlicher Funktionsträger des Deutschen Schachbundes als Referent oder Trainer beauftragtwird (Selbstbeauftragung ist nicht möglich), wird er gemäß der Honorarordnung vergütet. Entsprechendes gilt für hauptamtliche Mitarbeiter des Deutschen Schachbundes.
  17. Diese Honorarordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und ersetzt die Honorar-ordnung vom 19.11.2005.

Diese Honorarordnung wurde am 30. Juli 2011 vom DSB-Präsidium verabschiedet.