04.08.2007
Da es bei Aufsichtspflichtverletzungen immer auf den Einzelfall ankommt, ist es problematisch, sich auf die ein oder andere Gerichtsentscheidung zu stützen. In ihrer Freizeit hatten Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren Minigolf gespielt. Das Aufsichtspersonal war etwa 100 m entfernt. Ein Kind schlug einem anderen mit dem Minigolfschläger einen Zahn aus. Das Gericht stellte fest, dass die Beaufsichtigung eines Minigolfspiels von Kindern aus 100 m Entfernung unzureichend sei und somit eine schadensersatzpflichtige Aufsichtspflichtverletzung darstelle.
Fundstelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2007, 3 U 91/06
Weiterlesen … Immer wieder: Aufsichtspflichtverletzung
03.08.2007
Wenn in einem Protokoll der Mitgliederversammlung festgestellt wird, die Mitgliederversammlung sei beschlussfähig gewesen, so erfordert dies zweierlei:
Es muss angegeben werden, wie viele stimmberechtigte Mitglieder der Verein tatsächlich hat.
Es muss angegeben werden, wie viele Mitglieder tatsächlich in der Mitgliederversammlung erschienen sind.
Eine pauschale Feststellung dahingehend, der Versammlungsleiter habe festgestellt, die Mitgliederversammlung sei beschlussfähig und ein Widerspruch dagegen habe sich nicht ergeben, reicht nicht.
Fundstelle: Information Deutscher Schachbund
Weiterlesen … Feststellung der Beschlussfähigkeit
02.08.2007
Einnahmen aus einer Übungsleitertätigkeit sind bis zu 2.100,00 € steuerfrei. Verdient ein Übungsleiter mehr als 2.100,00 €, hat er ein Wahlrecht:
Er kann von seinen Einnahmen den Freibetrag abziehen. Oder
er macht seine tatsächlichen Aufwendungen geltend. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn Einnahmen und Ausgaben den Freibetrag übersteigen.
Fundstelle: § 3 c EStG
Weiterlesen … Steuerpflicht für Übungsleiter
01.08.2007
Immer wieder wird argumentiert, dass eine Mitgliederversammlung als höchstes Organ sozusagen entscheiden dürfe, was immer die Mitgliederversammlung wolle. Dies ist grundsätzlich falsch. Die Mitgliederversammlung hat sich auch als höchstes Organ immer an Satzung und Ordnungen zu halten. Sie ist diesen Satzungen und Ordnungen unterworfen. Will sie sich darüber hinwegsetzen, müssen zuvor die entsprechenden Bestimmungen geändert werden. Neuerdings wird in der Literatur eine sogenannte „Satzungsdurchbrechung“ diskutiert. Da es dazu noch keine Rechtsprechung gibt, gehen wir auf diese Problematik nicht ein. Wir geben den Rat, es nicht zu einer Satzungsdurchbrechung kommen zu lassen. Wenn dies beabsichtigt ist, sollte man vorher auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen.
Weiterlesen … Dürfen Satzungsbestimmungen durchbrochen werden?
31.07.2007
Vereinsbeschlüsse müssen zeitnah angefochten werden. Im Allgemeinen ist hierfür eine Frist von einem Monat angemessen. Wann die Frist zu laufen beginnt, ist unklar. Wenn der Betreffende in der Versammlung anwesend war, wird die Frist wohl mit dem Tag der Beschlussfassung zu laufen beginnen. Wenn der Betreffende nicht anwesend war, dann mit Veröffentlichung oder Zusendung des Protokolls der Mitgliederversammlung, in der der Beschluss gefasst wurde.Fundstelle: Information Deutscher Schachbund
Weiterlesen … Anfechtung von Vereinsbeschlüssen zeitnah
30.07.2007
Mit der ordnungsgemäß durchgeführten Wahl ist der Vorstand rechtswirksam bestellt. Es kommt nicht auf die Eintragung ins Vereinsregister an. Dies ist anders, als bei Satzungsänderungen.Satzungsänderungen werden erst wirksam mit Eintragung im Vereinsregister.
Weiterlesen … Wann ist der Vorstand rechtswirksam bestellt?
29.07.2007
Gibt es in der Satzung keine besondere Regelung, gilt für Wahlen folgendes Verfahren zur Auszählung der Stimmen: ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht gezählt. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, die nicht ungültig oder Stimmenthaltungen sind. Anders ausgedrückt: Er muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 25.01.1981, II ZR 164/81
Weiterlesen … Noch einmal: Was ist relative Mehrheit?
13.07.2007
Vereinstrafen sind durch die Gerichte nur eingeschränkt überprüfbar nach folgenden Kriterien:
Gibt es für die Vereinsstrafe eine Grundlage im Gesetz oder in der Vereinssatzung?
Ist das in der Satzung vorgeschriebene formelle Verfahren eingehalten worden (Fristen, rechtliches Gehör u.s.w.)?
Sind die zu Grunde gelegten Tatsachen rechtsstaatlich einwandfrei ermittelt worden?
Es dürfen keine sonstigen Satzungs- oder Gesetzesverstöße vorgekommen sein.
Ist die Maßnahme grob unbillig, willkürlich oder verstößt sie gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot?
Ist die Strafe angemessen?
Fundstelle: LG Dortmund, Urteil vom 13.07.2007, 3 O 255/07
Weiterlesen … Überprüfung von Vereinsstrafen
12.07.2007
Zu empfehlen ist dem Verein und den Vereinsmitgliedern das Einzugsermächtigungsverfahren.Vorteil für den Verein: praktikable, unbürokratische Handhabung.Vorteil für das Mitglied: es kann kein Verzug eintreten. Bei unberechtigten Einzügen kann die Belastung des Kontos widerrufen werden.Beim Abbuchungsverfahren (Lastschriftverfahren) gibt das Vereinsmitglied seiner Bank im Voraus den Auftrag, Lastschriften des Vereins einzulösen. Dies ist nur für die Zukunft widerrufbar, nicht jedoch für die Vergangenheit.
Weiterlesen … Einzugsermächtigung/Abbuchungserlaubnis (Lastschriftverfahren)
11.07.2007
Der Schachverein ist berechtigt, seine Mitglieder mit Schachsportbedarf auszustatten, z. B. einem Schachspiel, einer Schachuhr und Lehrmaterial oder auch Schach-T-Shirts u.s.w. Dies ist steuerfrei möglich. Es handelt sich um einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Statt der Ausstattung in Sachwerten kann der Verein auch die Kosten erstatten.
Weiterlesen … Ausstattung von Schachspielern durch den Schachverein
10.07.2007
Hier gelten folgende Grundsätze:
Entscheidend sind zunächst die Regelungen in der Satzung.
Wenn die Satzung keine Regelungen enthält, gilt:
Grundsätzlich haben die Minderjährigen ein eigenes Stimmrecht, das durch sie persönlich und nicht durch ihre Eltern als gesetzliche Vertreter ausgeübt wird.
Die Eltern haben aber als gesetzliche Vertreter das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht für ihr minderjähriges Kind auszuüben.
Wenn sich die Eltern über die Ausübung des Stimmrechts nicht einigen, können sie an der Abstimmung nicht teilnehmen. Es kann also nicht sein, dass die Mutter mit „ja“ und der Vater mit „nein“ stimmt. Sie vertreten zusammen nur eine einzige Stimme, nämlich die des Kindes, die nur einheitlich ausgeübt werden kann.
Wichtig: Diese Grundsätze gelten also auch für Anträge, Bestimmungen u.s.w. Sollte der seltene Fall eintreten, dass das minderjährige Vereinsmitglied anwesend ist und die Eltern sich nicht einigen können, hat das Stimmrecht der Eltern Priorität.
Weiterlesen … Stimmrecht von Minderjährigen
09.07.2007
Immer wieder wird gefragt, wann geheim abgestimmt werden muss. Viele Vereinsmitglieder glauben, es müsse geheim abgestimmt werden, wenn dies von einem Vereinsmitglied beantragt werde. Dies ist falsch. Entscheidend ist die Satzung. Die Regelungen in der Satzung gelten. Enthält die Satzung keine Bestimmung, ordnet der Versammlungsleiter an, wie abgestimmt wird. Ist die Mitgliederversammlung damit nicht einverstanden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Eine allgemeine Regelung auf Anspruch der geheimen Abstimmung kennt das Vereinsrecht nicht.Fundstelle: BGH, NJW 1970 Seite 46
Weiterlesen … Geheime Abstimmung
08.07.2007
Wenn die Satzung nichts regelt, kann jeder zum Wahlleiter bestimmt werden.Kann Wahlleiter auch sein, wer selbst zur Wahl steht? Auch dies ist im Gesetz nicht geregelt. Es gibt dazu auch keine Urteile. Man kann also nicht sagen, jemand könne nicht Wahlleiter sein, wenn er selbst kandidiert. Trotzdem ist jeder Verein gut beraten, niemanden zum Wahlleiter zu bestellen, der selbst kandidiert und somit seine eigene Wahl leiten müsste.
Weiterlesen … Wer kann Wahlleiter sein?
07.07.2007
Eine Kündigungserklärung, die der Schriftform bedarf, ist per Telefax unwirksam. Die Schriftform setzt voraus, dass die Urkunde mit der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers dem Empfänger zugegangen sein muss.
Fundstelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2008, 9 SA 416/07
Weiterlesen … Kündigung per Telefax unwirksam
06.07.2007
Ein Verein klagte gegen seinen früheren Vorsitzenden und Schatzmeister auf Schadensersatz. Bei der Kassenprüfung stellte sich heraus, dass ein erheblicher Fehlbestand in der Kasse vorlag und keine Belege und Unterlagen vorhanden waren. Gleichwohl hatte der Verein dem Vorsitzenden und Kassenwart Entlastung erteilt.Rechtliche Lösung: Grundsätzlich haftet der Kassenwart dem Verein auf Schadensersatz bei Verletzung der Kassenführungspflichten. Die Voraussetzung muss der Verein darlegen und beweisen. Entlastung hat grundsätzlich die Wirkung, dass keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können. Dies gilt aber nur für bekannte Umstände und nicht für unbekannte Tatbestände.
Fundstelle: Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.05.2008, 7 U 176/07
Weiterlesen … Kassenwart haftet dem Verein auf Schadenersatz für schuldhafte Fehlbeträge