01.01.2007
Wenn der Verein sich am Online-Banking beteiligt, ist es zweckmäßig, hierüber Regelungen in der Satzung vorzusehen. Da der Verein in der Regel durch den Vorstand vertreten wird, also in aller Regel durch den 1. und 2. Vorsitzenden, ist es sinnvoll, für das Online-Banking z. B. die Vertretung des Vereins durch den Kassenwart oder Schatzmeister vorzusehen. Es kann auch eine Klausel in der Satzung aufgenommen werden, wonach der Vorstand per Beschluss festlegt, welches Vorstandsmitglied den Verein im Online-Banking vertritt.
Weiterlesen … Online-Banking in der Satzung
01.01.2007
Sehr oft wird die Auffassung vertreten, die Satzung trete mit ihrer Verabschiedung in Kraft. Dies ist falsch. Die Satzung tritt erst in Kraft mit der Eintragung in das Vereinsregister. Bis dahin sind die Satzungsbestimmungen auch nicht etwa schwebend unwirksam. Auch diese falsche juristische Bewertung wird sehr oft geäußert.
Weiterlesen … Wann tritt eigentlich eine Satzung in Kraft?
01.01.2007
Man sollte in der Satzung schon genau regeln, welche Aufgaben die Kassenprüfer haben. Eine Satzungsregelung, wonach die Kassenprüfer lediglich die Bücher des Vereins prüfen, ist ohne jeden Wert. Der nähere Inhalt der Überprüfungspflicht ist nicht geregelt.
Weiterlesen … Was prüfen eigentlich Kassenprüfer?
01.01.2007
Die Satzung sollte genau regeln, auf welchem Weg die Einladung zu einer Mitgliederversammlung zu erfolgen hat. Eine unbestimmte Satzungsregelung, z. B.: „Die Einladung erfolgt über Tagespresse o. ä.“, ist unwirksam. Es bleibt unklar, welche Tagespresse gemeint ist.
Weiterlesen … Einladung zur Jahreshauptversammlung
01.01.2007
Der Vereinsaustritt kann von dem Vereinsmitglied unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Fristen jederzeit schriftlich erfolgen. Einschränkungen in der Satzung, dass die Kündigung durch Einschreibebrief oder sogar per Einschreiben/Rückschein zu erfolgen hat, ist als unzulässige Erschwernis unwirksam.
Weiterlesen … Vereinsaustritt ist in jeder schriftlichen Form zulässig
01.01.2007
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, einmal die Satzung und sonstige Vereinsordnungen zu bekommen; bei Änderungen natürlich danach wieder. Deshalb sind Satzungsregelungen unwirksam, die hier eine Kostentragung vorsehen. Unzulässig ist auch eine Regelung, wonach das Vereinsmitglied die sogenannten Selbstkosten zu erstatten hat.
Weiterlesen … Aushändigung der Vereinsordnungen muss kostenfrei erfolgen
01.01.2007
Bitte beachten, dass Minderjährige in der Regel durch beide Elternteile vertreten werden und nicht nur durch einen Elternteil. Bitte die Satzungsregelung prüfen. Falsch ist jede Regelung, die bei der Aufnahmeerklärung für einen Minderjährigen nur die Unterschrift eines der beiden gesetzlichen Vertreter vorsieht.
Weiterlesen … Vereinsbeitritt Minderjähriger
01.01.2007
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Verein eine Umlage nur erheben kann, wenn dafür eine Satzungsgrundlage gegeben ist. In der Satzung muss die Umlage nach oben hin begrenzt sein. Das Vereinsmitglied, das diese Umlage nicht zahlen will, kann ein Sonderkündigungsrecht zeitnah ausüben beschlossen, hat das Vereinsmitglied aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn es die Umlage nicht zahlen will. Dieses Sonderkündigungsrecht muss zeitnah nach der Einführung der Umlage oder nach einer Beschlussfassung über die Erhebung einer solchen Umlage erklärt werden. Was genau „zeitnah“ ist, ist ungeklärt. Wir empfehlen: Je eher, desto besser.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 24.09.2007, II ZR 91/06
Weiterlesen … Sonderaustrittsrecht bei Erhebung einer Umlage
01.01.2007
Wir hatten schon darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen ein Verein berechtigt ist, neben dem Vereinsbeitrag z. B. eine Umlage zu erheben. Eine Satzungsgrundlage ist zwingend erforderlich. Die Höhe der Umlage muss auch nach oben hin in der Satzung begrenzt sein.Wird dann eine Umlage beschlossen, hat das Vereinsmitglied aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn es die Umlage nicht zahlen will. Dieses Sonderkündigungsrecht muss zeitnah nach der Einführung der Umlage oder nach einer Beschlussfassung über die Erhebung einer solchen Umlage erklärt werden. Was genau „zeitnah“ ist, ist ungeklärt. Wir empfehlen: Je eher, desto besser.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 24.09.2007, II ZR 91/06
Weiterlesen … Nochmals: Vereinsumlage neben Mitgliedsbeitrag
01.01.2007
Der Vorstand eines Vereins hat keinen Anspruch, dass die Mitgliederversammlung Entlastung erklärt. Weigert sich die Mitgliederversammlung, muss der Vorstand den Weg der negativen Feststellungsklage gehen, also auf Feststellung klagen, dass dem Verein gegen den ehemaligen Vorstand keinerlei Ansprüche zustehen.
Fundstelle: OLG Köln, Urteil vom 29.03.1996, 16 W 20/96
Weiterlesen … Kein Anspruch auf Entlastung
01.01.2007
Vereine können per Satzung die Einziehung der Mitgliederbeiträge per Lastschrift vorschreiben. Dies kann flankiert werden mit einer Satzungsklausel, wonach bei Rückbelastung des zunächst per Lastschrift eingezogenen Mitgliedsbeitrags eine Vertragsstrafe fällig wird. Der Verein kann aber auch per Satzungsklausel die Teilnahme am Lastschriftverfahren mit einem Bonus versehen in Höhe eines Nachlasses in bestimmter Höhe oder mit einem bestimmten Prozentsatz vom Jahresbeitrag.
Weiterlesen … Mitgliedsbeitrag per Lastschrift!?
01.01.2007
Neben dem Mitgliedsbeitrag möchten manche Vereine eine einmalige Umlage erheben. Vorsicht: Dies ist nur möglich, wenn die Satzung eine entsprechende Ermächtigung vorsieht.Wichtig: Die Umlage muss in der Satzungsbestimmung nach oben hin begrenzt werden.
Weiterlesen … Vorsicht bei Vereinsumlagen
01.01.2007
Jede Vereinssatzung muss zwingend regeln, wie der Vorstand gewählt wird.1. EinzelwahlDie Einzelwahl ist der Normalfall. Jedes Vorstandsmitglied wird in einzelnen Wahlgängen getrennt gewählt.2. En-bloc-WahlAuch ohne Satzungsänderung kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass en bloc gewählt wird. Der gesamte Vorstand kann en Bloc gewählt werden, aber auch einzelne Vorstandsmitglieder, z. B. können Jugendleiter, Kassenwart und Turnierleiter en bloc in einem Wahlgang gewählt werden.3. Seltener ist die sogenannte zusammengefasste Wahl.Sie muss in der Satzung vorgesehen sein. In der Regel kennen die Schachvereine diese Form nicht. Bei der zusammengefassten Wahl wird der gesamte Vorstand in einem Wahlgang gewählt. Jedes Vereinsmitglied hat so viele Stimmen, wie Vorstandsposten zu wählen sind.4. Die sogenannte En-bloc-Wahl ist nur zulässig, wenn die Satzung sie vorsieht. Sie kann z. B. der gesamte Vorstand mit einem Kandidaten pro Amt zur Abstimmung gestellt werden. Jedes Vereinsmitglied hat nur eine einzige Stimme, mit der sie für oder gegen den gesamten Block stimmt bzw. sich der Stimme komplett enthält.
Weiterlesen … Vorstandswahlen – wie ist dies rechtlich korrekt?
01.01.2007
In den meisten Satzungen der Schachvereine gibt es Bestimmungen über die Protokolle der Mitgliederversammlung, über deren Genehmigung und Einsprüche dagegen.Wenn nichts geregelt ist, gilt:
Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist auch gültig, wenn es keine Genehmigung erfährt. Eine Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Mitglieder haben nur Anspruch auf Einsicht in das unterschriebene Protokoll, nicht jedoch Anspruch auf Überlassung einer Kopie.
Die Mitglieder haben kein Recht auf Einsicht in die Notizen des Protokollführers.
Fundstelle: BGH, NJW 1994, Seite 3094
Weiterlesen … Protokoll der Mitgliederversammlung – welche Vorschriften bestehen?
01.01.2007
Es gibt keine Sonderregelungen für das Verhältnis naher Angehöriger. Es begegnet also keinen Bedenken, wenn ein Ehemann Vereinsvorstand ist und seine Ehefrau einem Kontrollorgan angehört.
Weiterlesen … Nahe Angehörige