01.01.2007
Das Jugendschutzgesetz wurde zum 01.09.2007 geändert. Hier die Neuregelung:
Der Verkauf von Tabakwaren und das Rauchen von Jugendlichen in der Öffentlichkeit wurde auf 18 Jahre heraufgesetzt.
Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2008.
Weiterlesen … Änderung des Jugendschutzgesetzes
01.01.2007
Entscheidend ist immer, ob es noch den Vorstand nach § 26 BGB gibt. Vorstand nach § 26 BGB ist nur der Vorstand, der Kraft Satzung den Verein nach außen vertritt. Nur, wenn dieser Vorstand nicht mehr existiert, muss ein Notvorstand vom Registergericht bestellt werden.
Weiterlesen … Der Verein hat keinen Vorstand mehr – was ist zu tun?
01.01.2007
Jeder Schachverein sollte prüfen, ob er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat oder ob über den Landessportbund eine solche abgeschlossen wurde.Beispielsfall: Der dazu befugte Vereinsvertreter hatte für die Jugendlichen T-Shirts bestellt, die mit einem besonderen Aufdruck versehen werden sollten. Dabei hat er sich in der Größe der T-Shirts geirrt. Als er den Fehler merkte, war es zu spät. Die T-Shirts waren bereits bedruckt, konnten aber von den Jugendlichen, da viel zu groß, nicht getragen werden. Schaden: 1.500,00 €. Ergebnis: Der Verein haftet für die falsche Bestellung. Wenn eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht, übernimmt diese den Schaden.
Weiterlesen … Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verein wichtig
01.01.2007
Auch dies wird für die meisten Schachvereine (leider) nicht gegeben sein. Trotzdem: Werden dem Verein erhebliche Geldmittel über einen längeren Zeitraum zugewendet, ist es denkbar, dass der Verein dafür Schenkungssteuer bezahlen muss.Tipp: Bei höheren Zuwendungen bitte den Steuerberater oder das Finanzamt fragen.
Fundstelle: Finanzgericht Köln, Urteil vom 06.12.2005, 9 K 1935/03
Weiterlesen … Zuwendungen an den Verein können der Schenkungssteuer unterliegen
01.01.2007
Bei einer Jugendfreizeit hat sich ein Jugendlicher daneben benommen und wurde nach Hause geschickt. Die Eltern verlangten Rückzahlung des anteiligen Teilnehmerbeitrags. Im Ergebnis hat das Gericht die Rückzahlungsklage der Eltern abgewiesen. Allerdings musste zunächst im Prozess geklärt werden, ob wirklich ein grober Verstoß gegen die Gruppenregeln vorlag. Dies ist nach Auffassung des Gerichts immer dann zu bejahen, wenn das Verhalten des Teilnehmers den Zweck der Reise gefährdet. Im vorliegenden Fall hatte der Jugendliche den Anweisungen der Aufsichtsperson des Vereins nicht gehorcht. Dies genügte dem Gericht als grober Verstoß gegen die Gruppenregeln.
Fundstelle: Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 21.03.2006, 116 C 4849/05
Weiterlesen … Heimgeschickt nach schlechtem Benimm: Muss der Verein anteilige Teilnahmekosten zurückbezahlen?
01.01.2007
Vorsicht bei rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen eines Vereins mit „i. A.“ oder „i. V.“. Bei „i. V.“ ist die rechtsgeschäftliche Willenserklärung in Ordnung, wenn
die Person, die mit i. V. unterzeichnet, nach der Satzung Vertretungsorgan für den Verein ist.
nach der Satzung oder nach anderen Vereinsordnungen die unterzeichnende Person berechtigt ist, in Vertretung für ein anderes Vereinsorgan Handlungen vorzunehmen.
Bei „i. A.“ handelt die unterzeichnende Person im Auftrag eines anderen Vereinsorgans auf konkrete Anweisung hin.Tipp: Bevor jemand mit „i. A.“ oder „i. V.“ unterzeichnet, sollte rechtlich geprüft werden, ob dafür eine Grundlage besteht und welche. Keinesfalls sollte man nachlässig mit solchen Abkürzungen umgehenden, denn: Die Person, die „i. A.“ oder „i. V.“ unterzeichnet, setzt nach Außen den Anschein, dazu berechtigt zu sein. Fehlt es an einer solchen Berechtigung, haftet die unterzeichnende Person unter dem Gesichtspunkt der Anscheinsvollmacht, bzw. als vollmachtsloser Vertreter.
Fundstelle: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 08.12.2006, 27 Ca 21/06
Weiterlesen … Was heißt „i. A.“ oder „i. V.“?
01.01.2007
Hier hatten wir unlängst eine positive Entscheidung veröffentlicht. Ein anderes Landgericht verweigerte dem Verein Prozesskostenhilfe, bevor er nicht nachgewiesen hatte, dass seine Vereinsmitglieder vermögenslos sind. Dies wird in der Regel nicht der Fall sein.Also: Keine Prozesskostenhilfe für den Verein!?
Fundstelle: LG Osnabrück, Urteil vom 10.01.2007, 12 O 1908/06
Weiterlesen … Kann ein Verein Prozesskostenhilfe beantragen?
01.01.2007
Der Fall: Bei einer Lohnsteueraußenprüfung wird festgestellt, dass der Sportverein für seine bezahlten Sportler und Trainer zu steuerlichen Nachforderungen verpflichtet ist.Vorsicht: Der Verein ist berechtigt, die auf dem Arbeitnehmer entfallende Steuer im Innenverhältnis nach § 426 BGB oder nach § 670 BGB von diesem zurückzufordern. Geschieht dies nicht, wendet der Verein dem Arbeitnehmer diese Beträge noch einmal zu, wie Arbeitslohn. Dieser unterliegt dann erneut der Lohnsteuer.
Fundstelle: Finanzgericht Köln, Urteil vom 21.02.2006, 9 K 1197/03
Weiterlesen … Vereinsvorstand haftet für Steuerschulden des Vereins
01.01.2007
Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen wird deutlich erleichtert. Für Spenden bis zu 200,00 € reicht künftig der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung als Nachweis. Auch der Spendenabzug beim Spender wird vereinfacht, indem der Gesetzgeber die Spendenhöchstgrenze auf 20 % der Jahreseinkünfte angehoben hat.Änderungen auch bei der Haftung für falsche Spendenbescheinigungen: Der Aussteller einer falschen Zuwendungsbestätigung oder falsch verwendeten Zuwendungen des Ausstellers haftet nicht mehr mit 40 % sonder nur noch mit 30 %. Die Haftung bei der Gewerbesteuer wird dagegen von 10 % auf 15 % der falsch ausgestellten Zuwendungsbestätigung oder der falsch verwendeten Zuwendung erhöht.
Weiterlesen … Erleichtertes Spendenrecht
01.01.2007
Nach dem neuen § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz könne alle, die sich nebenberuflich im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von jährlich 500,00 € geltend machen, wenn sie nicht bereits nach anderen Regelungen steuerfreie Vergütungen erhalten.
Weiterlesen … Der Fokus-Steuerfreibetrag ist 500,00 € p. a.
01.01.2007
Für den Zweckbetrieb sportlicher Veranstaltungen galt bisher für die Bruttoeinnahmen (Eintrittsgelder, Gebühren für Sportkurse u. s. w.) eine Zweckbetriebsgrenze von 30.678,00 € p. a. Diese Einnahmengrenze wurde rückwirkend zum 01.01.2007 auf 35.000,00 € p. a. angehoben. Dieser Betrag ist steuerfrei. Das gilt auch für die bisher gültige Besteuerungsgrenze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeeinnahmen u. s. w.).
Weiterlesen … Anhebung der Einnahmengrenze für Vereine
01.01.2007
Vereinsmitglieder haben einen durchsetzbaren Anspruch darauf, eine Kopie der Mitgliederliste zu fordern. Sie müssen dazu ein rechtliches Interesse vorweisen, z. B. bei Geltendmachung von Minderheitsrechten (Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung o. ä.).
Fundstelle: LG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, 16 O 106/07
Weiterlesen … Einsicht in die Mitgliederliste
01.01.2007
Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Schaden, den der Verein erleidet, wenn eine für den Verein mit Geldangelegenheiten beauftragte Einzelperson widerrechtlich Gelder aus der Vereinskasse abzweigt und für private Zwecke einsetzt.Tipp: Den eigenen Versicherungsschutz prüfen und beim LSB nach Versicherungsschutz fragen.
Weiterlesen … Hat Ihr Verein eine Vertrauensschadenversicherung?