10. April 2026
Neues in Sachen außerordentlicher Bundeskongress, zu dem DSB-Präsidentin Ingrid Lauterbach vom Schiedsgericht des Deutschen Schachbundes verpflichtet wurde, „unverzüglich und unter Beachtung der in § 17 II 2 der Satzung bestimmten Fristen“, wie es in dem mittlerweile vorliegenden ausführlichen Urteil heißt (siehe unten). Gleichzeitig gibt es nun seit gestern auch einen Termin für den außerordentlichen Bundeskongress, den Ingrid Lauterbach einberuft für Samstag, den 16. Mai 2026 ab 10.30 Uhr im Saalbau Volkshaus Sossenheim, Siegener Straße 22, 65936 Frankfurt am Main. Damit ist der Antrag der Landesverbände, die vor das Schiedsgericht gezogen sind, erfüllt, den außerordentlichen Bundeskongress an jenem Termin stattfinden zu lassen, an dem der Hauptausschuss stattfinden sollte. Lediglich der Ort hat sich geändert.
Anträge müssen bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Bundeskongresses (bis zum 17. April 2026) bei der Geschäftsstelle über antraege@schachbund.com eingereicht werden. Die Unterlagen zum Kongress werden spätestens zwei Wochen vor Beginn des Bundeskongresses (bis zum 30. April 2026) auf der Kongressseite veröffentlicht. Alle Funktionsträger werden gebeten, ihre Berichte bis zum 17. April 2026 der Geschäftsstelle unter berichte@schachbund.com zukommen zu lassen.
Den Antrag auf Neuwahl des DSB-Präsidiums hat bereits der Badische Schachverband gestellt: "Die Mitglieder des Präsidiums gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung des DSB werden alle für den Rest der Amtszeit bis zum nächsten ordentlichen Bundeskongress neu gewählt."
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 36996