Kein außerordentlicher Bundeskongress im Mai

4. März 2026

Blickpunkt Bundeskongress: Eine Wiederholung wird es erst im August 2026 geben - und nicht schon im Mai. Ingrid Lauterbach und Jürgen Klüners (beide links im Bild) vor den Delegierten in Paderborn 2025.

Präsidentin Ingrid Lauterbach: "Dieser Antrag ist zu diesem Zeitpunkt und in der Form nicht zulässig."

Vor zwei Wochen hatten Jürgen Gersinska, Vizepräsident des Badischen Schachverbandes, Dirk Martens, Präsident des Schachverbands Schleswig-Holstein, Klaus-Jürgen Herlan, Vorsitzender des Hamburger Schachverbandes, Manfred Scheiba, Präsident des Deutschen Fernschachbundes und der Präsident des Berliner Schachverbandes, Paul Meyer-Dunker, einen Antrag auf Ausrichtung eines außerordentlichen Bundeskongresses im Mai gestellt. Den Antrag hat das Präsidium nun zurückgewiesen. Es bleibt dabei, dass im Mai erst einmal, wie geplant, eine Hauptausschuss-Sitzung stattfindet.

Hauptausschuss wie geplant am 16. Mai in Frankfurt

Begründet wurde dieser Antrag von den Antragstellern in erster Linie mit finanziellen Gründen. Im Antrag hieß es, man halte "die getrennte Durchführung eines Hauptausschusses am 16. Mai sowie einen zusätzlichen außerordentlichen Bundeskongress wenige Wochen später für inneffektiv, kostenintensiv und organisatorisch nicht sachgerecht. Insbesondere angesichts der Vielzahl bedeutender nationaler und internationaler Veranstaltungen in den Jahren 2026 und 2027 (u.a. Kandidatenturnier, Olympiade, Schachgipfel, 150-Jahr.Jubiläum des Deutschen Schachbundes) sollten die finanziellen und personellen Ressourcen des Verbandes gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden.“ Eine Argumentation, die auch Alexander von Gleich im Rahmen seines angekündigten Rücktritts gewählt hatte.

Das Präsidium wurde deshalb aufgefordert, den 16. Mai für diesen Bundeskongress zu nutzen „oder einen anderen Termin zeitnah für einen außerordentlichen Bundeskongress vorzuschlagen“. Das DSB-Präsidium hat den Antrag geprüft – und nun reagiert. (mw)

Hier der Wortlaut der Mail, die Präsidentin Ingrid Lauterbach an die Landesverbände und andere Mitglieder des Hauptausschusses gesandt hat:  

Liebe Mitglieder des Hauptausschusses,

wie Ihr wisst, habe ich zum 16.Mai zum Hauptausschuss nach Frankfurt eingeladen. In der Zwischenzeit ist Alexander zurückgetreten und es ging von 5 Mitgliedsverbänden der Antrag ein, diesen Hauptausschuss in einen außerordentlichen Bundeskongress umzuwandeln.

Ich habe diesen Antrag von Juristen, und speziell dem Bundesrechtsberater prüfen lassen. Das Ergebnis ist, dass dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt und in der Form nicht zulässig ist.

Der Hauptausschuss am 16.5. wird also wie geplant durchgeführt, falls Ihr Euch noch nicht angemeldet habt, macht das bitte. Beachtet bitte auch die Frist für Anträge. Im Hauptausschuss kann ein Vizepräsident Finanzen als Ersatz für den zurückgetretenen Alexander von Gleich kommissarisch bestätigt werden. Interessierte Kandidaten bitte ich, sich bei mir zu melden.

In der Zwischenzeit sollten wir unsere Energie darauf verwenden, die Organisation des Schachgipfels bestmöglich vorzubereiten - mit fast 1000 Teilnehmern stellt dies für Haupt- und Ehrenamt eine große Herausforderung dar. Ich freue mich auf unser Treffen in Frankfurt! Sollte es Fragen geben, meldet Euch bitte bei mir.“

Bundesrechtsberater Thomas Strobl: Zwei Gründe für die Antrags-Ablehnung

Thomas Strobl, DSB-Bundesrechtsberater, im Wortlaut:

"Wunschgemäß habe ich den Antrag auf Durchführung eines außerordentlichen Bundeskongresses am 16.05.2026, eingegangen am 19.02.2026, geprüft und bin zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antrag in dieser Form unzulässig ist. Das ergibt sich aus meiner Sicht aus den nachfolgenden zwei Gründen.

17 Abs. 2 der Satzung (die Antragsteller beziehen sich wohl auf diese Regelung, auch wenn in dem Antrag von § 16 Abs. 2 die Rede ist) gibt mindestens fünf Mitgliedsorganisationen das Recht, die Einberufung eines Kongresses zu verlangen, der dann innerhalb von zwei Monaten einzuberufen ist und sodann innerhalb von zwei Monaten nach der Einberufung stattzufinden hat. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird der Kongress vom Präsidenten einberufen, der damit auch über Ort und Zeitpunkt entscheidet. Dieses Recht wird durch § 17 Abs. 2 nicht eingeschränkt. Die fünf antragstellenden Mitgliedsorganisationen können somit nicht die Einberufung eines Kongresses zu einem konkreten Termin verlangen.

Ferner wäre der Antrag auch deshalb abzulehnen, da den fünf Mitgliedsorganisationen das Recht, einen Kongress zu verlangen, nicht uneingeschränkt zusteht, sondern nur insoweit, als in den nächsten sechs Monaten noch kein Kongress vorgesehen ist. Das ist hier aber der Fall. Wie die Antragsteller selbst schreiben, ist bereits ein Kongress vorgesehen, der spätestens im August 2026 stattfinden wird. Dies ist auch bereits aufgrund der gemeinsamen Erklärung öffentlich bekannt. Von daher kann derzeit kein Antrag auf Einberufung eines Kongresses mehr gestellt werden. Für mich besteht nach alledem kein Anlass, dem gestellten Antrag zu entsprechen."

Disclaimer: In einer früheren Fassung war fälschlicherweise der Eindruck entstanden, die Mail der Präsidentin an den Hauptsausschuss sei auch im Namen der Vizepräsidenten Sport und Verbandsentwicklung versandt worden.

// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 36958

Zurück