Abwahl des Vorstandes muss auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung
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Abwahl des Vorstandes muss auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung
1. Januar 2007
Soll ein Vorstandsmitglied abgewählt werden, bedarf es eines entsprechenden Tagesordnungspunktes für die Mitgliederversammlung. Unter Punkt „Verschiedenes“ können keine Abwahlen erfolgen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8914
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