1. Januar 2007
Für den Zweckbetrieb sportlicher Veranstaltungen galt bisher für die Bruttoeinnahmen (Eintrittsgelder, Gebühren für Sportkurse u. s. w.) eine Zweckbetriebsgrenze von 30.678,00 € p. a. Diese Einnahmengrenze wurde rückwirkend zum 01.01.2007 auf 35.000,00 € p. a. angehoben. Dieser Betrag ist steuerfrei. Das gilt auch für die bisher gültige Besteuerungsgrenze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeeinnahmen u. s. w.).
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8931