1. Januar 2006
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt mit Stand 11.07.2006 die Zwischenauffassung, dass ausländische Sporttouristen nicht der Arbeitsgenehmigungspflicht unterliegen, wenn diese eine Aufwandsentschädigung von 154,00 € pro Monat erhalten. In diesen Fällen liege keine Entgeltzahlung und damit kein Beschäftigungsverhältnis vor mit der Folge, dass im Rahmen der ausländerrechtlichen Regelungen keine Genehmigung durch den Verein eingeholt werden muss.
Wichtig: Wird die 154,00-€-Grenze überschritten, bedarf der Ausländer einer Arbeitsgenehmigung und riskiert ein Bußgeld bis zu 5.000,00 €. Der Verein wird als Arbeitgeber behandelt, muss Sozialabgaben nachbezahlen und begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,00 € bedroht ist. Für die Abführung dieser Sozialabgaben haftet der Vereinsvorsitzende übrigens persönlich mit seinem Privatvermögen, nicht nur der Verein.
Fundstelle: DSB-Archiv
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9051