1. Januar 2006
Soeben (März 2007) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Betreiber von Internetforen sind für deren Inhalt verantwortlich. Im Beispielsfall hatte ein Internetbetreiber ein Diskussionsforum eingerichtet. Darin kam es zu Beleidigungen gegenüber einem Diskutanten. Der BGH bejahte die Unterlassungsansprüche direkt gegen den Betreiber des Internetforums. Dieser hatte zunächst argumentiert, der Beleidigte müsse gegen den Beleidiger vorgehen. Dem folgte der BGH nicht. Natürlich hat der Beleidigte auch Ansprüche gegen den Beleidiger, aber eben auch Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber des Internetforums. Dieser ist somit verpflichtet, den Inhalt seines Forums auf beleidigenden Inhalt zu kontrollieren. Tut er dies nicht, kann er sich auch schadensersatzpflichtig machen (Schmerzensgeld).
Fundstelle: BGH-Verzeichnis
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9044