23. Mai 2018
Am nächsten Freitag, den 25. Mai 2018 tritt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der EU) in Kraft. Ab diesem Tag muss den Besuchern von Webseiten mitgeteilt werden, welche Daten von ihnen dort erhoben und verarbeitet werden. Dies geschieht mittels einer Datenschutzerklärung auf der Webseite. Diese wird ab Freitag Pflicht sein.
Ende letzter Woche habe ich gemerkt, dass selbst kurz vor diesem Termin bei vielen Vereinen noch Unsicherheit herrscht, was diese Datenschutzerklärung angeht. Deshalb habe ich mich über die Pfingstfeiertage hingesetzt und zusammengeschrieben, wie eine Datenschutzerklärung erstellt werden kann. Das ist im Endeffekt gar nicht so schwer und kann sogar jetzt noch - ganz kurz vor dem 25. Mai - geschafft werden.
Selbstverständlich können weder der Deutsche Schachbund noch ich persönlich Garantien oder Haftungen für Datenschutzerklärungen, die nach der beiliegenden Anleitung erstellt werden, übernehmen. Aber ab Freitag wird selbst eine Datenschutzerklärung, die nicht zu 100% perfekt ist, besser sein als gar keine. Vielleicht hilft diese Anleitung doch dem einen oder anderen Verein, der noch gar nicht weiß, wie er diesbezüglich vorgehen soll.
Zum Abschluss möchte ich noch eine Literaturempfehlung geben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Broschüre namens "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine" herausgegeben, erschienen im Verlag C. H. Beck. Dies ist m. W. die erste umfangreichere Veröffentlichung, die auch explizit Problematiken von Sportvereinen in Bezug auf die DSGVO anspricht. Es werden Beispiele für Verarbeitungsverzeichnisse vorgestellt. Besonders interessant finde ich die Ausführungen zur Veröffentlichung von Fotos auf Internetseiten von Vereinen. Dazu gab es m. W. noch überhaupt keine zusammenfassende Darstellung. Und bei einem Preis von € 5,50 dürfte sich auch ein Blick in eine Veröffentlichung einer Aufsichtsbehörde aus einem anderen Bundesland lohnen.
Dr. Dieter Braun
Datenschutzbeauftragter des Deutschen Schachbundes
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 23157