1. Januar 2007
Nach dem neuen § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz könne alle, die sich nebenberuflich im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von jährlich 500,00 € geltend machen, wenn sie nicht bereits nach anderen Regelungen steuerfreie Vergütungen erhalten.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8930