1. Januar 2007
Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen wird deutlich erleichtert. Für Spenden bis zu 200,00 € reicht künftig der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung als Nachweis. Auch der Spendenabzug beim Spender wird vereinfacht, indem der Gesetzgeber die Spendenhöchstgrenze auf 20 % der Jahreseinkünfte angehoben hat.
Änderungen auch bei der Haftung für falsche Spendenbescheinigungen: Der Aussteller einer falschen Zuwendungsbestätigung oder falsch verwendeten Zuwendungen des Ausstellers haftet nicht mehr mit 40 % sonder nur noch mit 30 %. Die Haftung bei der Gewerbesteuer wird dagegen von 10 % auf 15 % der falsch ausgestellten Zuwendungsbestätigung oder der falsch verwendeten Zuwendung erhöht.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8929