1. Januar 2006
Ab sofort kann das Finanzamt für Steuerauskünfte eine Gebühr verlangen. Sehr oft haben wir in dem Internetauftritt „Schach und Recht“ den Tipp gegeben, in Zweifelsfragen eine Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Ab sofort unbedingt beachten: Vorher fragen, ob eine Gebühr anfällt und wenn ja, in welcher Höhe! Meine Erfahrung: Bei kleineren Fragen wird die Auskunft nach wie vor gratis erteilt.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9042