1. Januar 2006
Die meisten Schachvereine haben die Möglichkeit, über die Landesschachbünde bzw. die Landessportbünde recht preiswert ihre Mitglieder, die ihre Pkws für Vereinsfahrten zur Verfügung stellen, mit einer Kaskoversicherung für Pkw-Schäden abzusichern.
Vorsicht: Haftungsfalle für den Vorstand! Wenn ein Verein keine solche Kaskoversicherung hat, muss er dies schriftlich den Pkw-Haltern seines Vereins mitteilen. Unterlässt er dies, haftet der Verein und gegebenenfalls auch der Vorstand persönlich für Pkw-Schäden. Das Vereinsmitglied wird argumentieren: Ich ging davon aus, dass über die Sportversicherung eine Pkw-Kaskoversicherung für mich besteht. Sonst hätte ich die Fahrt nicht unternommen. Ich wurde aber vom Verein über die Nichtexistenz einer solchen Kaskoversicherung nicht unterrichtet. Dies ist eine schwere Pflichtverletzung.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9043