1. Januar 2006
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat darauf hingewiesen, dass auch 1-Euro-Jobber gesetzlich unfallversichert sind. Dieser Unfallversicherungsschutz besteht bei der Tätigkeit im Verein und auf dem Arbeitsweg vom und zum Verein. Diese Klarstellung ist wichtig. Der 1-Euro-Jobber steht nämlich in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Verein, da es sich um ein Sozialrechtsverhältnis handelt. Die 1-Euro-Vergütung für den 1-Euro-Jobber ist demnach kein Arbeitsentgelt. Trotzdem besteht Unfallversicherungsschutz.
Fundstelle: LieWaNews, August 2006 Seite 3
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9048