1. Januar 2007
Hier hatten wir unlängst eine positive Entscheidung veröffentlicht. Ein anderes Landgericht verweigerte dem Verein Prozesskostenhilfe, bevor er nicht nachgewiesen hatte, dass seine Vereinsmitglieder vermögenslos sind. Dies wird in der Regel nicht der Fall sein.
Also: Keine Prozesskostenhilfe für den Verein!?
Fundstelle: LG Osnabrück, Urteil vom 10.01.2007, 12 O 1908/06
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8927