19. August 2013
Wir ein Spieler in den Aufstellungen zweier parallel spielender Mannschaften als Spieler aufgeführt, so ist seine Spielberechtigung für die Mannschaft zu prüfen, in der er tatsächlich spielt. Der Umstand der Doppelmeldung führt nicht dazu, dass der Spieler für beide Mannschaften nicht spielberechtigt ist.
Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der eigentlich parallel terminierte Wettkampf für die zweite Mannschaft auf einen anderen Termin verlegt wurde.
Schiedsspruch SVW vom 07.01.2000
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8814