4. Januar 2007
Vereinsrechtlich Sanktionen dürfen nur ausgesprochen werden, wenn es dafür eine Grundlage in den Vereinsordnungen gibt. In diesen Rechtsgrundlagen muss für alle Beteiligten erkennbar sein:
So hat das Gericht eine Sanktionsvorschrift, wonach bestraft wird, wer sich unfair verhält, als zu unbestimmt verworfen.
Fundstelle: AG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2007, 12 C 75/07 (Diese Entscheidung erging übrigens in einer Schachstreitangelegenheit.)
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8593