1. Januar 2007
Jeder Schachverein sollte prüfen, ob er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat oder ob über den Landessportbund eine solche abgeschlossen wurde.
Beispielsfall: Der dazu befugte Vereinsvertreter hatte für die Jugendlichen T-Shirts bestellt, die mit einem besonderen Aufdruck versehen werden sollten. Dabei hat er sich in der Größe der T-Shirts geirrt. Als er den Fehler merkte, war es zu spät. Die T-Shirts waren bereits bedruckt, konnten aber von den Jugendlichen, da viel zu groß, nicht getragen werden. Schaden: 1.500,00 €. Ergebnis: Der Verein haftet für die falsche Bestellung. Wenn eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht, übernimmt diese den Schaden.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8922