17. August 2013
Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinssatzungen den gesetzlichen Spielraum verletzen. Das Registergericht kann solche Satzungen beanstanden und die Eintragung des Vereins ablehnen. Grundsätzlich darf das Registergericht überprüfen:
Fundstelle: OLG Köln, Beschluss vom 12.07.1993, abgedruckt in SpuRt 6/1994, Seite 241 ff.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8738