22. Februar 2006
Bild rechts: Unwesentlicher Materialvorteil...
König-Schlagen im Blitzschach – wie soll der Schiedsrichter entscheiden?
(offizielle Regelauslegung der Schiedsrichterkommission des DSB / Februar 2006)
Das Schlagen des Königs ist eine Unart, die im Blitzschach trotz vieler Bemühungen nur sehr schwer auszurotten ist. Schon nach den alten FIDE-Regeln war das König-Schlagen kein erlaubter und damit ein regelwidriger Zug. Nunmehr steht in den Grundspielregeln unter Artikel 1.2 Satz 3: "Es ist nicht erlaubt, den eigenen König im Angriff stehen zu lassen, den eigenen König einem Angriff auszusetzen oder den König des Gegners zu schlagen." Dies ist aber keine echte Neuerung, sondern nur eine Klarstellung.
Deshalb bleibt es im Ergebnis bei der bisherigen Regelauslegung:
Das Schlagen des Königs im Blitzschach wird als Reklamation weiterhin akzeptiert. Der Reklamierende gewinnt also die Partie. Der fragliche Spieler soll aber verwarnt werden, weil die Art seiner Reklamation gegen Art. 1.2 Satz 3 der FIDE-Regeln verstößt. Die Schiedsrichter weisen auf diese Interpretation vor Turnierbeginn hin.
Nach Auffassung der Schiedsrichterkommission des DSB macht ein Spieler, der im Blitzschach den gegnerischen König schlägt, nichts anderes, als den Gewinn nach einem regelwidrigen Zug des Gegners zu beanspruchen (Anhang C.3 Satz 2 der FIDE-Regeln).
Bei dieser Regelauslegung hat die Schiedsrichterkommission in ihre Erwägungen einbezogen, dass nur dann, wenn man das König-Schlagen im Blitzschach als Reklamation versteht, die widersinnige Unterscheidung, ob danach die Uhr gedrückt wurde oder nicht, unbeachtlich ist.
Erst dann dürfte der Gegner nämlich seinerseits reklamieren. Wurde die Uhr noch nicht gedrückt - wie meistens in dieser Situation - würde sich weiter die Frage stellen, ob dann das Reklamationsrecht des Schlagenden noch besteht. Dieses erlischt an sich gemäß C.3 Satz 4 nach Ausführung eines Zuges. Unklar ist aber, ob das auch für nicht vollständig abgeschlossene regelwidrige Züge gilt. Wenn man dies bejaht, müsste die Partie mit einem im Schach befindlichen gegnerischen König fortgesetzt werden.
Jürgen Kohlstädt
Vorsitzender der DSB-Schiedsrichterkommission
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 4221