1. Januar 2006
Dies dürfte bei Schachvereinen auch nicht eine große Rolle spielen. Im Einzelfall kann die Frage wichtig sein. Eine Spende liegt natürlich nur vor, wenn damit keine Gegenleistung erreicht bzw. angestrebt wird. Wenn aber z. B. ein Bauunternehmer dem Verein eine „Spende“ gibt, damit er im Gegenzug einen Bauauftrag erhält, liegt natürlich eine Spende nicht vor.
Fundstelle: Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 12.09.2005, 6 K 3097/00
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