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1. Januar 2007
Das Jugendschutzgesetz wurde zum 01.09.2007 geändert. Hier die Neuregelung:
- Der Verkauf von Tabakwaren und das Rauchen von Jugendlichen in der Öffentlichkeit wurde auf 18 Jahre heraufgesetzt.
- Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2008.