1. Januar 2006
Es dürfte auch bei Schachvereinen vorkommen, dass Amateurtrainer (Lizenzträger) gegen Vergütung verpflichtet werden, im Verein zu trainieren oder die Jugend zu betreuen, stellt sich dann immer wieder die Frage, ob der Amateurtrainer selbständig tätig wird oder abhängig beschäftigt ist. Bei einer abhängigen Beschäftigung fallen für den Verein Lohnsteuer und Sozialversicherungszahlungen an. Trotz aller Kriterien wird immer eine Einzelfallprüfung stattfinden müssen.
Hier die wichtigsten Kriterien für eine abhängige Beschäftigung:
Wichtiger Tipp für eine Vereinfachung: Auf Grund einer Vereinbarung der Spitzenverbände gilt eine Vergütung von monatlich nicht mehr als 545,00 € zuzüglich Fahrtkosten als Indiz dafür, dass der Schachtrainer selbständig tätig ist. Eine solche Vergütung ist sozialversicherungsfrei. Der Trainer muss selbstverständlich die Vergütung nach Abzug des Übungsleiterfreibetrages als Einnahme versteuern.
Wer hilft in Zweifelsfällen? In Zweifelsfällen klärt die Clearingstelle der DRV Berlin den Status des Trainers. Adresse: www.drv-bund.de
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9040