31. Juli 2007
Vereinsbeschlüsse müssen zeitnah angefochten werden. Im Allgemeinen ist hierfür eine Frist von einem Monat angemessen. Wann die Frist zu laufen beginnt, ist unklar. Wenn der Betreffende in der Versammlung anwesend war, wird die Frist wohl mit dem Tag der Beschlussfassung zu laufen beginnen. Wenn der Betreffende nicht anwesend war, dann mit Veröffentlichung oder Zusendung des Protokolls der Mitgliederversammlung, in der der Beschluss gefasst wurde.Fundstelle: Information Deutscher Schachbund
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8558