19. August 2013
Der Turnierraum muss eine ausreichende Größe haben, sowie gut belüftet und ggf. ausreichend beheizt sein. Es muss genügend Bewegungsfreiheit für die Spieler, die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein. Im Turnierraum muss Ruhe herrschen. Es müssen ausreichend Spielmaterial, Partieformulare und Schachuhren vom gastgebenden Verein entsprechend den Normen gestellt werden.
Urteil BSA NRW vom 12.02.2005
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8844