1. Januar 2006
Frage: Hat ein Vereinsmitglied den Anspruch, eine Fotokopie des Protokolls der Mitgliederversammlung zu bekommen?
Antwort: Wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist, besteht ein solcher Anspruch nicht. Wenn das Mitglied ein berechtigtes Interesse nachweist, ist ihm allerdings Einsicht in das Protokoll zu geben. Das Mitglied ist auch berechtigt, das Protokoll abzuschreiben. Anspruch auf eine Fotokopie hat das Mitglied jedoch nicht.
Tipp: Ist der Verein im Vereinsregister eingetragen, kann das Mitglied natürlich den Verein umgehen und über das Vereinsregister Einblick in das Protokoll der Mitgliederversammlung nehmen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9078