1. Januar 2007
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, einmal die Satzung und sonstige Vereinsordnungen zu bekommen; bei Änderungen natürlich danach wieder. Deshalb sind Satzungsregelungen unwirksam, die hier eine Kostentragung vorsehen. Unzulässig ist auch eine Regelung, wonach das Vereinsmitglied die sogenannten Selbstkosten zu erstatten hat.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8895