1. Januar 2006
Es kommt immer wieder vor, dass Vereine Vereinsfahrten oder Freizeiten anbieten, insbesondere für Jugendliche und dort bei Disziplinarverstößen Jugendliche ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden. Muss der Verein in diesen Fällen den Jugendlichen oder seinen Eltern die gezahlte Reise oder Teilnehmerbeträge zurückerstatten? Bei groben Verstößen gegen die Gruppenregeln: Nein.Was ist ein grober Verstoß gegen die Gruppenregeln? Darüber kann man streiten. Unter einem groben Verstoß versteht man in der Regel, wenn das Verhalten des Teilnehmers den Zweck der Reise gefährdet. Diese Grundsätze gelten auch bei minderjährigen Teilnehmern.Ergebnis: Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen muss der Verein Teilnehmerbeiträge oder Reisekosten weder ganz noch teilweise zurückerstatten.
Fundstelle: AG Braunschweig, Urteil vom 21.03.2006, 116 C 4849/05
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9080