1. Januar 2006
Fristbeginn ist nicht der Tag der Abtrennung der Einladung, sondern der Tag, an dem die Postsendung bei normalem Postlauf den Empfänger erreicht. Die Postlauffrist beträgt zwei Tage. Die Frist selbst wird vom geplanten Tag der Mitgliederversammlung rückwärts gerechnet. Der Tag der Mitgliederversammlung ist nicht mitzurechnen.
Beispiel: Die Mitgliederversammlung soll am Sonntag, 21.01.2007 stattfinden. Die schriftliche Einladung muss den Mitgliedern folglich spätestens am 06.01.2007 (Samstag) zugehen. Wenn an diesem Samstag ein gesetzlicher Feiertag liegt, zählt dieser Tag nicht mit und die Zustellung muss bereits am Freitag, 05.01.2007 erfolgt sein. Die Einladung hätte also spätestens am Mittwoch, 03.01.2007, versendet werden müssen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9031