Betroffensein eines Drittvereins
19.08.2013 15:38
Der Umstand, dass ein Drittverein vom Ausgang eines Schiedsverfahrens zwischen zwei anderen Vereinen betroffen ist (z. B. Auswirkungen auf Auf- oder Abstieg des Drittvereins), führt nicht zur Beteiligung des Drittvereines am Verfahren.Schiedsspruch SVW vom 05.05.2000
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8831
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