2. Januar 2006
Frage: Kann eine Buchstabenkombination als Vereinsname zulässig sein? Z. B. ABC e. V.?
Die Antwort ist ein klares Nein. Die Vereinsbezeichnung hat Namensfunktion. Die Vereinsbezeichnung muss den Verein in seiner Trägerschaft unterscheidungskräftig kennzeichnen. Dies ist bei einer bloßen Buchstabenkombination nicht gegeben.
Fundstelle: OLG München, Beschluss vom 11.10.2006, 31 Wx 074/06
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9086