1. August 2007
Immer wieder wird argumentiert, dass eine Mitgliederversammlung als höchstes Organ sozusagen entscheiden dürfe, was immer die Mitgliederversammlung wolle. Dies ist grundsätzlich falsch. Die Mitgliederversammlung hat sich auch als höchstes Organ immer an Satzung und Ordnungen zu halten. Sie ist diesen Satzungen und Ordnungen unterworfen. Will sie sich darüber hinwegsetzen, müssen zuvor die entsprechenden Bestimmungen geändert werden. Neuerdings wird in der Literatur eine sogenannte „Satzungsdurchbrechung“ diskutiert. Da es dazu noch keine Rechtsprechung gibt, gehen wir auf diese Problematik nicht ein. Wir geben den Rat, es nicht zu einer Satzungsdurchbrechung kommen zu lassen. Wenn dies beabsichtigt ist, sollte man vorher auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8557