17. August 2013
Immer wieder kommt es vor, dass in Verbänden Entscheidungen getroffen werden, die entweder nach der Satzung oder den Ordnungen dieses Verbandes gar nicht hätten getroffen werden dürfen, oder aber dass sie von einem falschen Organ getroffen werden.
Solche Entscheidungen sind grundsätzlich nichtig. Sie entfalten keine Rechtswirkungen. Jeder Verband und Verein muss sich an seine eigenen Ordnungen halten. Er darf nur solche Entscheidungen treffen, die von den Ordnungen abgedeckt sind. Der Verband wird bei seinen Entscheidungen durch seine Organe tätig. Jedes Organ kann nur solche Entscheidungen treffen, die in seiner Kompetenz liegen. Welche Entscheidungen in der Kompetenz eines Organs liegen, ergibt sich wiederum aus den Ordnungen des Verbandes. Besonders wichtig: Wenn in Verbandsordnungen etwas nicht geregelt ist, kann dies eben auch nicht entschieden werden. Keinesfalls haben der Vorstand oder das Präsidium oder gar der Präsident ein allgemeines Entscheidungsrecht.
Tipp: Jeder Verein ist gut beraten, in seinen Ordnungen genau festzulegen, welche Entscheidungen er treffen möchte und ebenfalls zu regeln, welche Organe diese Entscheidungen festlegen dürfen.
Fundstelle: LG für Zivilsachen Wien, Urteil vom 28.02.2006, in SpuRt 4/2006 Seite 159 ff.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8745