1. Januar 2007
Vereinsmitglieder haben einen durchsetzbaren Anspruch darauf, eine Kopie der Mitgliederliste zu fordern. Sie müssen dazu ein rechtliches Interesse vorweisen, z. B. bei Geltendmachung von Minderheitsrechten (Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung o. ä.).
Fundstelle: LG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, 16 O 106/07
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8933