1. Januar 2007
Was viele Vereine nicht wissen: Satzungsänderungen werden nicht schon mit der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung wirksam, sondern erst mit der Eintragung in das Vereinsregister. Eine rückwirkende Eintrag der Satzungsänderung ist nicht möglich.
Fundstelle: OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2006, 15 W 279/06
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8907