3. August 2007
Wenn in einem Protokoll der Mitgliederversammlung festgestellt wird, die Mitgliederversammlung sei beschlussfähig gewesen, so erfordert dies zweierlei:
Eine pauschale Feststellung dahingehend, der Versammlungsleiter habe festgestellt, die Mitgliederversammlung sei beschlussfähig und ein Widerspruch dagegen habe sich nicht ergeben, reicht nicht.
Fundstelle: Information Deutscher Schachbund
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8555