19. August 2013
Verliert ein Spieler auf Grund des Austritts aus dem Verein seine Spielberechtigung, so darf für ihn frühestens zur Mitgliedererfassung am darauf folgenden 30.06. eine neue Spielberechtigung oder vorläufige Spielgenehmigung ausgestellt werden.
Urteil BSA NRW vom 16.02.2002
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8853