1. Januar 2006
Erneut erging ein Urteil zur Aufsichtspflichtverletzung. Es betrifft zwar den Turnsport, ist aber auch für Schach interessant.
Wichtig: Keine Aufsicht ist immer eine Aufsichtspflichtverletzung. Im entschiedenen Fall hatte eine Übungsleiterin junge Mädchen unbeaufsichtigt am Schwebebalken trainieren lassen.
Auf Schach bezogen: Wenn der Übungsleiter seine Jugendlichen unbeaufsichtigt lässt, riskiert er die Haftung. Bei kurzfristiger Abwesenheit, z. B. Toilettengängen, ist wie folgt zu verfahren:
Fundstelle: Urteil AG Bonn vom 08.03.2006, 11 C 478/05
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9069