1. Januar 2007
Vereine, die Internetforen veranstalten, müssen höllisch aufpassen, dass sie nicht in eine unliebsame Haftung geraten. Auch hier ist die Rechtslage äußerst diffizil und kompliziert. Mit einfachen Faustregeln kann nicht gearbeitet werden. Die Rechtsprechung ist zum Teil noch uneinheitlich. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die Haftung des Vereins sehr streng sehen, andere sind hier großzügiger.
Problem: Sehr oft gibt es auf diesen Internetforen auch eine Diskussionsplattform oder einen Meinungsaustausch. Hier können sehr schnell Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen in Umlauf gesetzt werden. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit der Verein hier haftbar gemacht werden kann, sei es auf Unterlassung, Widerruf, Löschung oder sogar Schadensersatz.
Unser Tipp: Bevor ein Verein ein solches Internetforum einrichtet, sollte er rechtlichen Rat einholen. Anlaufstellen sind hier Rechtsanwälte, eventuell die Rechtsabteilung der Landessportbünde.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8888