1. Januar 2007
Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Schaden, den der Verein erleidet, wenn eine für den Verein mit Geldangelegenheiten beauftragte Einzelperson widerrechtlich Gelder aus der Vereinskasse abzweigt und für private Zwecke einsetzt.
Tipp: Den eigenen Versicherungsschutz prüfen und beim LSB nach Versicherungsschutz fragen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8934