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1. Januar 2006
Immer wieder kommt es vor, dass der Vereinsvorstand einen bösen Brief eines Mitglieds erhält, in dem dieser Auskünfte verlangt. Wie ist die Rechtslage?
- Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften.
- Grundsätzlich sind die Mitgliederrechte, also auch die Auskunftsrechte, in der Mitgliederversammlung auszuüben.
- Außerhalb der Mitgliederversammlung hat das Vereinsmitglied nur folgende Rechte:
- Anspruch auf Einsichtnahme in Dokumente, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird (kein Anspruch auf Aushändigung von Fotokopien),
- Recht auf Aushändigung eines Exemplars der Vereinssatzung,
- Recht auf Einblick in die Vereins-Mitgliederliste,
- Recht auf Einsicht in Protokolle von Mitgliederversammlungen.