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1. Januar 2006
Frage: Kann ein Verein eine Online-Mitgliederanmeldung anbieten?
Antwort: Nur dann, wenn dies in der Satzung geregelt ist. Zu beachten sein dürfte:
- Der Vereinsinteressent muss das Regelwerk des Vereins zur Kenntnis nehmen und per Mausklick sein OK anklicken können.
- Der Verein muss deutlich machen, wie er dem Interessenten mitteilt, ob dieser nun aufgenommen wurde oder nicht und auch das entsprechende Verfahren deutlich machen.
- Neben dem Online-Verfahren muss auch ein „normales“ Beitrittsverfahren auf schriftlichem Weg gegeben werden.
- Bei Minderjährigen muss sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vertreter sich identifizieren und dem Beitrittsantrag zustimmen.
- Es ist dringend zu empfehlen, dem elektronischen Mitgliedsantrag auszudrucken und bei den Vereinsunterlagen zu Beweiszwecken zu archivieren.