1. Januar 2006
Abteilungen eines Vereins können ein Klagerecht gegen den Hauptverein besitzen.Der Vorstand eines Mehrspartenvereins hatte beschlossen das Grundstück zu verkaufen, auf dem die Ruderabteilung ihre Ruderboote in einer Halle untergebracht hatte. Die Ruderabteilung war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Das Gericht gab der Ruderabteilung Recht. Der Vorstand des Hauptvereins durfte nicht über den Kopf der Ruderabteilung hinweg durch Vorstandsbeschluss den Grundstücksverkauf in die Wege leiten. Erforderlich war eine Mitgliederversammlung mit satzungsgemäßer Beschlussfassung. Das Gericht stoppte somit den Verkauf.
Fundstelle: KG Berlin 26 W 44/03, Urteil vom 14.04.2003 - die Entscheidung kann dort gegen Gebühr angefordert werden
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8951