1. Januar 2006
Auf welche Ideen Vereine so kommen! Ein Verein hat versucht, seine Satzung so zu ändern, dass rückwirkend frühere Regelungen aufgehoben wurden. Dies ist selbstverständlich nicht möglich. Regelungen in der Satzung werden mit Eintragung der neuen Satzung in das Vereinsregister wirksam. Selbst durch eine Satzungsänderung können Satzungsregelungen nicht rückwirkend abgeändert werden.
Fundstelle: OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2006, 15 W 279/06
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9066