17. August 2013
Zum Sachverhalt: Ein eingetragener Verein hatte sich wirtschaftlich in Millionenhöhe betätigt und ging später in Insolvenz. Die Gläubiger nahmen die einzelnen Vereinsmitglieder in Regress.
Aus den Gründen: Das OLG Dresden hat in diesem, allerdings seltenen Fall, die Haftung der Vereinsmitglieder bejaht. Wird die Rechtsform eines eingetragenen Vereins missbraucht, um wirtschaftlich in bedeutendem Umfang tätig zu sein, kann die Schutzfunktion des Vereinsrechts nicht mehr greifen.
Anmerkung: Diese Grundsätze dürften für die Schachvereine in der Regel nicht relevant werden. Es ging in dem entschiedenen Fall um Millioneninvestitionen im Immobilienbereich. Trotzdem ist Vorsicht generell geboten.
Fundstelle: OLG Dresden, Urteil vom 09.08.2005, 2 U 897/04 – die Entscheidung kann dort gegen Gebühr angefordert werden
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8734